Hautkrebsscreening
Seit 01.07.2008 haben die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs.
Ab dem 35. Lebensjahr können Sie sich alle 2 Jahre untersuchen lassen. Das Screening kann als Einzeluntersuchung oder zusammen mit der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung (Check up) durchgeführt werden. Die Untersuchung beinhaltet die gezielte Erhebung der Vorgeschichte, Inspektion der gesamten Haut und Kopfhaut, die Befundmitteilung und die Dokumentation.
Die Dokumentation der Befunde wird elektronisch über eine von der Kassenärztlichen Vereinigung überprüfte Software gesammelt. Die Daten werden anonymisiert zu wissenschaftlichen Zwecken auf Bundesebene weitergeleitet.